Aus dem täglichen Wahnsinn mit Pferden – heute: Wirtschaft & Recht
«Mein Pferd in der Steuererklärung»
Alle Jahre wieder – die Steuererklärung betrifft uns alle. Vielleicht hast du dir als Pferdebesitzer auch schon einmal überlegt, ob du dein Pferd in deiner Steuererklärung angeben musst? Gerne möchten wir zu diesem Thema ein wenig Klarheit schaffen.
Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist und ein Pferd besitzt, ist verpflichtet, diese als Privatvermögen zu deklarieren. In der Steuererklärung existiert dafür die Ziffer 4.1 «weitere Vermögenswerte». Doch zu welchem Wert muss für das Pferd eingesetzt werden? Im Erwerbsjahr gilt der Kaufpreis als Marktpreis. In den Folgejahren soll der Marktwert jährlich neu beurteilt werden. Ja nach Pferd kann dieser Wert steigen oder sinken. Das Steueramt verlangt in der Regel keinen Nachweis dafür, wie der angegebene Wert zustande kommt.
Was ist, wenn du dieser Steuerpflicht nicht nachkommst? Das Einreichen einer unvollständigen oder nicht wahrheitsgemässen Steuererklärung gilt in der Schweiz als Steuerhinterziehung. Diese Pflichtverletzung kann mit einer Busse bestraft werden. Die gesetzliche Grundlage für die Steuerhinterziehung befindet sich auf Bundesebene im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).